E-Rechnungen – Bereit für die Pflicht?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Ab 2027 wird schrittweise auch der Versand zur Pflicht. Viele Unternehmen – gerade im Mittelstand – sind darauf noch nicht vorbereitet.
Was bedeutet E-Rechnungspflicht konkret?
Eine E-Rechnung ist nicht einfach ein PDF per E-Mail. Es handelt sich um ein strukturiertes Datenformat (XML), das nach der europäischen Norm EN 16931 aufgebaut ist. Die zwei gängigen Formate in Deutschland sind:
- ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) – ein hybrides Format: PDF mit eingebetteten XML-Daten
- XRechnung – reines XML-Format, besonders im öffentlichen Sektor verbreitet
Die Fristen
| Ab wann | Was |
|---|---|
| 01.01.2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können |
| Bis 31.12.2026 | Papier und PDF noch erlaubt (mit Zustimmung des Empfängers) |
| 01.01.2027 | Versandpflicht für Unternehmen über 800.000 € Jahresumsatz |
| 01.01.2028 | Versandpflicht für alle Unternehmen |
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Seit über 25 Jahren entwickle ich Geschäftssoftware für den Mittelstand. Ich kenne die typischen Systemlandschaften – von DATEV über individuelle Faktura-Lösungen bis hin zu ERP-Systemen. Mein Fokus liegt auf pragmatischen Lösungen, die zu Ihrem Unternehmen passen.